Stand Dezember 2011
Neue Fahrzeuge mit Typzulassungen ab dem 01.01.2011 dürfen nur mit dem neuen Kältemittel R-1234yf befüllt werden.
Neue Fahrzeuge mit einer Typzulassung bis zum 31.12.2010 werden weiterhin bis zum 31.12.2016 mit dem Kältemittel R134a befüllt.
Ab dem 01.01.2017 muss in alle Neufahrzeuge das umweltfreundlichere Kältemittel R-1234yf eingefüllt werden. Bestehende Klimaanlagen für das Kältemittel R134a dürfen auch nach diesem Datum weiterhin im Reparaturfall mit R134a gefüllt werden.
Aktuell gibt es noch keine Fahrzeuge auf dem Markt, die mit Kältemittel R-1234yf gefüllt sind.
Die neue EG-Richtlinie bezieht sich auf Kfz der Klasse:
Es ist zu erwarten, dass sich selbst nach 2020 ein hoher Anteil von Fahrzeugen mit R134a Klimaanlagen im Feld befinden werden. Wie die folgende Abbildung zeigt ist deshalb auch zukünftig die Anschaffung eines neuen Klimaservicegerätes mit R134a sinnvoll.
Die Frist für neue Fahrzeuge mit einer Typzulassung vor dem 01.01.2011, wonach mit dem bisherigen Kältemittel R134a die Klimaanlagen befüllt werden dürfen, endet am 31.12.2016. Ab 01.01.2017 muss generell in neue Fahrzeuge das neue Kältemittel R-1234yf eingefüllt werden.
Klimakompressoren in Elektrofahrzeugen und vielen Hybridfahrzeugen werden durch einen Elektromotor angetrieben. Der Elektromotor befindet sich im Inneren des Kompressors und kommt in direkten Kontakt mit dem Kältemittel und dem Kompressoröl. Aus diesem Grund muss POE–Öl verwendet werden. Herkömmliches PAG-Öl zerstört die Isolation des Kompressor-Motors.
Im Moment ist der Einsatz des Kältemittels R-1234yf ausschließlich im europäischen Markt vorgeschrieben.
Argumente warum die WOW! GmbH sich gegen ein Kombi-Klimaservicegerät entschieden hat
Die WOW! wird Anfang 2012 mit dem Vertrieb der Klimaservicegeräte starten soweit von den jeweiligen OEMs die Freigabe erteilt worden ist. Das heißt es wird nicht sofort an alle OEM mit dem Vertrieb begonnen, sondern erst nach jeder erfolgten Freigabe.
Das Klimaservicegerät der WOW! befindet sich derzeit in der Zertifizierungsphase.
Der nächste Prüftermin mit dem TÜV Rheinland ist am
19.12. - 21.12.2011.
Treffen Sie keine voreilige Kaufentscheidung, denn
| Denken Sie an die Zukunft: Bei einer Neuanschaffung empfehlen wir den Kauf eines hybridfähigen Klimaservicegerätes! |
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Weitere Informationen und genaue Gesetzestexte findet man bei dem ZDK – Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.!